Entscheidend für die Werte (Stunden und Entgelt) in der Berufsgenossenschaftsliste sind die für die monatlichen Abrechungen verwendeten
Lohnarten. Für jede Lohnart ist hinterlegt, wie sie jeweils in die Berufsgenossenschaftsliste einfließen soll und jede in einer Abrechnung
verwendete Lohnart leistet entsprechend ihrem Merkmal einen Beitrag zur BG-Liste. Dies können Sie unter VERWALTUNG/LOHNARTEN einsehen (unter "sonstige
Kennzeichen").
Folgende Merkmale sind möglich:
- "Nicht BG-pflichtig" (keine Berücksichtigung in der
BG-Liste)
- "Nur Betrag" (nur der in der Lohnart eingetragene
Betrag wird in der BG-Liste berücksichtigt)
- "Betrag und Stunden" (bei Stundenlohnarten; die in
der Lohnart eingetragenen Stunden und der Betrag wird in der BG-Liste
berücksichtigt)
- "Betrag und monatliche Basisstunden" (bei
Gehaltslohnarten; der in der Lohnart eingetragene Betrag und die in den
Mitarbeiterstammdaten hinterlegten regelmäßigen Arbeitsstunden werden in
der BG-Liste berücksichtigt; falls in den Firmenstammdaten angegeben,
werden Fehlzeiten bei den Stunden abgezogen)
Beachten Sie, dass jede in einer Abrechnung angesprochene Lohnart
gemäß ihrer Steuerung einen Beitrag zur BG-Liste liefert, unabhängig von
anderen in der Abrechnung ebenfalls angesprochenen Lohnarten. Verwenden Sie
beispielsweise zwei Stundenlohnarten mit dem Merkmal "Betrag und Stunden",
so werden die Stunden beider Lohnarten zusammenaddiert in der BG-Liste als
Arbeitsstunden ausgewiesen (die Beträge entsprechend ebenfalls).
Um eine korrekte Berufsgenossenschaftsliste zu erhalten, sollten
Sie beim Anlegen einer neuen Lohnart daher darauf achten, dass diese
entsprechend den Gegebenheiten in Ihrem Betrieb gesteuert ist. Die Steuerung der
Lohnart bezüglich Berufsgenossenschaft lässt sich beeinflussen, indem eine
vorhandene Lohnart, die das gewünschte Merkmal aufweist, kopiert wird. Einen
direkten Einfluss auf dieses Kennzeichen in Form eines Eingabefeldes haben Sie
nicht. Im Einzelnen lässt sich wie folgt vorgehen:
Keine Berücksichtigung in der BG-Liste: gilt generell für
manuell angelegte steuerfreie Lohnarten; lässt sich für laufendes
Arbeitsentgelt für pauschal versteuerte Lohnarten erreichen durch Kopie der
Lohnart 0022 (Eintrag in Zeile 19 Lohnsteuerkarte), bzw. Lohnart 0025 ( kein
Eintrag in Lohnsteuerkarte).
Nur Betrag in der BG-Liste: gilt generell für Einmalzahlungen und
geldwerten Vorteil. Für laufendes Arbeitsentgelt für steuer- und SV-pflichtige
Lohnarten die Lohnart 0018 kopieren, für steuer- und SV-freie Lohnarten die
Lohnart 0011 kopieren.
Betrag und Stunden in der BG-Liste: gilt generell für Lohnarten,
die als steuerpflichtige Stundenlohnart angelegt werden (Erfassung als "Stunden
und Faktor", "Tage und Faktor" oder "Stück und Faktor").
Betrag und monatliche Basisstunden in der BG-Liste: gilt generell
für Lohnarten, die als steuerpflichtige Gehaltslohnart angelegt werden
(Erfassung als "Betrag").