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Fachfrage > > Steuer-Recht: Soli-Zuschlag: Falsche Berechnung?
| Dokumenten-ID: |
315 |
| Letzte Änderung: |
1999-03-01 |
| Programm / Version: |
lohn+gehalt / -plus,
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Beschreibung:Das Finanzamt teilt uns mit, dass seiner Ansicht nach die Lohnsteuer-Anmeldung nicht korrekt ist, da der Solidaritätszuschlag fehlt. Nach Prüfung stellen wir fest, dass das Programm zumindest in folgendem Fall falsch rechnet:
- Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte 6
- Gehalt monatlich DM 300,--
[pb]Richtig ist, dass in diesem Fall bei Lohnsteuerklasse 3 kein Soli zu berechnen ist. Bei Lohnsteuerklasse 6 jedoch muss Soli berechnet werden. Ihr Programm berechnet aber auch hier keinen Soli-Zuschlag. Lösung:Bei der Berechnung des SolZ sind die sogenannte Nullzone und der Übergangsbereich zu beachten. Soli wird erst dann erhoben, wenn die Lohnsteuer einen bestimmten Betrag übersteigt. Die Nullzone liegt in der Steuerklasse III bei einer Lohnsteuer bis zu 306,00 DEM und in den Steuerklassen I,II,IV,V und VI bis zu 153,00 DEM.
Im Übergangsbereich darf der Soli 20% des Unterschiedsbetrags zwischen der einzubehaltenden Lohnsteuer und den freigestellten Beträgen nicht überschreiten.
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