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Bedienung: Ist-Versteuerung bei E/Ü und Bilanzierung
Die Ist-Besteuerung hat den Vorteil, dass die USt auf Erlöse erst bei Zahlungseingang fällig wird. Sie betrifft ausschließlich den Erlösbereich.
Die Ist-Besteuerung muß beim Finanzamt beantragt werden (formlos). Die Abgabe einer Erklärung nach Istversteuerung gilt bereits als formloser Antrag. Die Bewilligung ist an verschiedene Kriterien wie z. B. die Höhe des Jahresumsatzes gebunden (s. § 20 Abs. 1 UStG). Fragen Sie ggf. Ihren Steuerberater oder den Sachbearbeiter des Finanzamtes. Dem Antrag wird grundsätzlich unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs entsprochen und erfolgt kommentarlos (...nach dem Motto: keine Antwort = genehmigt). Die Genehmigung erstreckt sich wegen des Prinzips der Abschnittsbesteuerung stets auf das volle Kalenderjahr. Hinweis: Bis zu den Programm-Versionen des Jahres 2003 konnte die Istversteuerung nur manuell eingerichtet werden. Ab den Versionen des Jahres 2004 ist es möglich, die Istversteuerung – ausschließlich für NEUE Firmen – über das Programm automatisch einzurichten. Dabei ist die Datenbasis für die Abwicklung der Umsatzsteuer-Fälligkeiten die Debitoren-OP-Liste und die UStVA wird auch damit gesteuert. Das ganze wird aktiviert, indem der Anwender bei der Neuanlage einer Firma im Buchhalter die Auswahl "Ist-Versteuerung" trifft. Weiteres steht im Handbuch und in den Buchhalter Hilfethemen. Diese "Neuanlage mit Istversteuerung" ist nur dann verwendbar, wenn mit einer Firma auch "neu" begonnen wird. Soll eine vorher in anderer Form vorhandene Firma per Saldenübernahme oder durch Summenvorträge mit dieser neuen, automatischen Istversteuerung neu angelegt werden, sind besondere und individuelle Voraussetzungen zu berücksichtigen, welche am Besten über das entsprechende Buchhalterforum im Einzelfalle erfragt werden sollten. Es gibt also ab Jahr 2004 zwei Möglichkeiten, die Istversteuerung durchzuführen. Einmal die "automatische" wie vorab beschrieben und weiterhin die "manuelle", welche in der Folge erläutert wird. Für die manuelle Istversteuerung ist bei der Firmen-Neuanlage die Auswahl "Soll-Versteuerung" zu treffen (vielleicht erweitert Lexware hier zukünftig noch die Auswahl). Zum Einrichten der Buchhaltung für manuelle Ist-Versteuerung ist wie folgt zu verfahren (Beispiel an Hand des Standard-SKR03): Tipp: ...am einfachsten ist es, vorhandene Konten zu kopieren und Steuerschlüssel *abzutippen* und nur die nachstehend aufgeführten Punkten entsprechend abzuändern... Als erstes legen Sie das neue USt-Konto an: "1765 – USt 16 % nicht fällig" (seit 2003 im SKR03 enthalten) Kategorie "Umsatzsteuer" Eigenschaften USt.-Pos."0" Hinweis E/Ü: Auswertung Einnahme/Überschuß "keine Zuordnung" Hinweis Bilanz: Auswertung Bilanz "Sonst. Verbindlichkeiten" oder "Rückstellungen" Dann legen Sie den neuen Steuersatz an: "USt.sp.f.16% – Umsatzsteuer 16% später fällig" Hinweis: Im dem Steuersatz wird das vorher angelegte Steuerkonto 1765 eingetragen. Es folgt die Anlage des neuen Erlöskontos: "8405 – Erlöse 16% USt. noch offen" Kategorie "Einnahmen" Kontoart "Umsatzerlöse" Eigenschaften (neuer) Steuersatz "USt.sp.f.16%" + USt.-Pos."0" Hinweis E/Ü: Auswertung Einnahme/Überschuß "keine Zuordnung" Hinweis Bilanz: Auswertung G&V "Umsatzerlöse" Zum optimalen Arbeiten noch 2 Buchungssätze (Buchungsvorlagen) mit Vor-Kontierung anlegen: "Kundenzahlung Geldeingang" mit Kontierung "Bank (1200) / Erlöse 8400" "Kundenzahlung OP-Ausgleich" mit Kontierung "Erlöse 16% noch offen 8405 / Debitor (10000)" (Klammerwerte bei Mehrfachauswahl offenlassen) Daraus ergeben sich beim Buchen folgende Buchungssätze:
Macht der Kunde einen Abzug und zahlt nicht die volle Rechnungssumme -Buchung B)b)- kann man den Abzug trotzdem tolerieren und die ganze OP rückbuchen. Wird der Abzug nicht akzeptiert, wird einfach den Rest als OP weitergeführt. Wenn das Pseudo-Erlöskonto (und damit der Pseudo-Steuersatz) auch in der Faktura den Warengruppen zugewiesen wird, hat man als zusätzlichen Buchungsaufwand ausschließlich die Buchungen B/b, denn die Zahlung (Buchung B/a) muß ja immer eingebucht werden. Hinweis: In der E/Ü können die Buchungen auch ohne OP-Verwaltung durchgeführt werden, dann Kontonummern entsprechend anpassen. Unterschiede E/Ü und Bilanz bezüglich der Erlöskonten, da deren Kontensalden nicht ins Folgejahr vorgetragen werden: Bei der E/Ü ist das Konto 8405 nicht zugeordnet und taucht deshalb nur im Kontennachweis auf, es hat keine Auswirkung auf die Ertragssteuer. Daraus ergibt sich, daß zwischen der E/Ü-Rechnung und der BWA bei Bestehen von OP's über einen Jahreswechsel Differenzen entstehen. Diese Differenzen gleichen sich zu Beginn eines Folgejahres nur dann wieder aus, wenn zum Ende des davorliegenden Jahres alle OP's ausgeglichen sind. Bei der Bilanz ist ja sowohl das Konto 8400 als auch das Konto 8405 in der G&V und der BWA enthalten. Damit ist sowohl ertragssteuerlich als auch in der BWA der Ausgleich gegeben, weil durch das Buchen der Zahlung auf dem Konto 8405 im Folgjahr ein Minus-Betrag entsteht und auf dem Konto 8400 ein Plus-Betrag – die Erlöse aus dem Vorjahr heben sich also ertragssteuerlich und in den BWA-Auswertungen im Folgejahr gegenseitig auf. Falls Erlöse mit weiteren Steuersätzen notwendig werden, ist je Steuersatz analog zu verfahren. Als Anhang hier noch die von Lexware bis 2003 vorgeschlagene Methode zum Einrichten der manuellen Istversteuerung. Diese unterscheidet sich zu der vorhergehenden Methode dadurch, daß damit auch Erlösschmälerungen über den Zahlungseingang verbucht werden können/müssen. Allerdings sind mit der Lexware-Methode mindestens 2 Mehrbuchungen (ohne Erlösschmälerungen) notwendig. Einrichten Ist-Versteuerung nach Lexware auf Basis SKR03:
Wenn der neue Steuersatz und das das neue Erlöskonto auch in der Faktura angelegt und den einzelnen Artikeln oder Leistungen gleich zugewiesen wird, hat man als zusätzlichen Buchungsaufwand die Buchungen B3 und B4.
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