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Bedienung: AfA-Rechner kann keine lineare Gebäudeabschreibung über 50 Jahre
Lösung:Für die 50 Jahre AfA ist der kleine AfA-Rechner (Bestandteil des Buchhalters) bzw. der Euro AfA-Rechner nicht ausgelegt. Für solche Abschreibungen benötigen Sie das Programm "Lexware Anlagenverwaltung".
Als Workaround errechnen Sie die 2 Prozent manuell und geben diesen als manuelle AfA die ersten 39 Jahre ein, den Rest schreiben Sie formal im 40. Jahr ab. Im Jahr 2040 sollten Sie sich dann spätestens die Anlagenverwaltung zulegen.
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