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Fachfrage > > Steuer-Recht: Reisekosten-Änderungen zum 1. April 1999

Beitrag von: Monika Labrenz
Dokumenten-ID: 178
Letzte Änderung: 2000-02-04
Programm / Version: buchhalter / -plus, ab Version 05.00 (2000) bis Version 05.00 (2000)

 

Beschreibung:

Es gibt kein Update für den Lexware Buchhalter zum 1.4.1999. Die neue Buchhalter-Version beinhaltet zwar die Änderungen der Reisekosten, aber die bereits vorhandenen Kontenrahmen dürfen von Lexware nicht automatisch verändert werden. Lediglich bei neu angelegten Firmen wird auf den aktuellen Kontenrahmen zurückgegriffen.

Hier die Anleitung, wie die Änderungen im Lexware Buchhalter zu behandeln sind.

Lösung:

Reisekosten Ab 01.04.1999 ist der Vorsteuerabzug für Reisekosten nicht mehr möglich. Bei den jetzt ausgelieferten Kontenplänen ist dieses berücksichtigt. Wenn Sie dieses Programm als Update installiert haben, müssen Sie diese Änderungen in Ihrem Kontenplan evtl. individuell vornehmen (im Menü Verwaltung/ Kontenplan/ Betriebsausgaben ändern Sie die Reisekostenkonten im Ordner Eigenschaften).

Sinnvoll ist es diese Änderung vorzunehmen, wenn Sie Ihre März-Buchungen abgeschlossen haben. Die Änderungen können Sie aber nur dann so vornehmen, wenn Sie keinen anschließenden Export zu DATEV durchführen. Wollen Sie die Daten zu DATEV übergeben lesen bitte den nächsten Absatz.

DATEV und Reisekosten Bei Neuanlage einer Firma:
Ab dem 01.04.1999 wurden von der DATEV neue Reisekostenkonten eingeführt. Diese neuen Konten haben wir in unser Programm integriert. Sie beinhalten keine Steuerautomatik und sind ausschließlich für Reisekosten gedacht, die nach dem 01.04.1999 entstanden sind. Alle alten Reisekostenkonten werden beibehalten und haben auch nach dem 01.04.1999 die Steuerautomatik und sind für Reisekosten gedacht, die vor dem 01.04.1999 entstanden sind, aber z.B. mit einem späteren Datum gebucht werden.

Bei Update:
Alle bereits angelegten Konten behalten die alte Steuerautomatik und werden wie oben beschrieben verwendet. Zusätzlich legen Sie bitte folgende Konten neu an:

SKR 03 Steuerautomatik

4663 – Reisekosten Arbeitnehmer
m. VoSt. F. öffentl. Verkehrsmittel 7% oder 15%, 16%

4664 – Reisekosten Arbeitnehmer
Verpflegungsmehraufw./Übernachtungsaufw. ohne Steuer

4673 – Reisekosten Unternehmer
m. VoSt. F. öffentl. Verkehrsmittel 7% oder 15%, 16%

4674 – Reisekosten Unternehmer
Verpflegungsmehraufw./Übernachtungsaufw. ohne Steuer

SKR 04 Steuerautomatik

6663 – Reisekosten Arbeitnehmer
m. VoSt. F. öffentl. Verkehrsmittel 7% oder 15%, 16%

6664 – Reisekosten Arbeitnehmer
Verpflegungsmehraufw./Übernachtungsaufw. ohne Steuer

6673 – Reisekosten Unternehmer
m. VoSt. F. öffentl. Verkehrsmittel 7% oder 15%, 16%

6674 – Reisekosten Unternehmer
Verpflegungsmehraufw./Übernachtungsaufw. ohne Steuer

Bitte beachten Sie, dass diese Konten keine Automatikkonten bei DATEV sind!

 

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